Das neue "Rheinische Zentralgefängnis" war am nördlichen Ausgang der Straße geplant, die den Namen Klingelpütz führt und zwar auf dem Gelände diesseits der Stadtmauer, das bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dem Augustiner-Chorherrenstift "Herrenleichnam" gehörte.
Mönche mussten ihr Kloster verlassen
Über das weitere Schicksal des Konvents wird gesagt:
"Kirche und Kloster dienten fortan als Gefängnis Kriegsgefangener und 1793 einige Zeit als Krankenhaus gefangener französischer Truppen. Die noch im Kloster ansässigen Mönche mussten es verlassen und Unterkunft in fremden Häusern suchen. Im Jahre 1802 wurde die Kirche durch die Domänenverwaltung öffentlich versteigert und 1805 abgebrochenn. Der Friedhof und der Weingarten des Klosters wurden als Domänen verkauft."
Diese Geschehnisse am Klingelpütz sind geschichtlich in die bewegte Zeit der französischen Revolution, der kriegerischen Abwehr Österreichs und Preußens gegen das revolutionäre Frankreich und der 1794 folgenden 20-jährigen Besetzung Kölns durch die Franzosen einzuordnen. Die erwähnte Domänenverwaltung, die zu Beginn des neuen Jahrhunderts den Abbruch nicht nur der Kirche, sondern sämtlicher Klostergebäude veranlasste und die Veräußerung des Geländes betrieb, war eine Dienststelle der französischen Besatzung.
Den größten Teil des Grund und Bodens erwarb durch Ersteigerung und Kauf ein Gärtner. So blieb das historische Land eine Zeitlang in privatem Besitz. 1833 wurde es preußisches Staatseigentum. Das geschah, nachdem die Königliche Regierung in Köln die Vorschläge des Königlichen Polizeidirektors Heister und des Königlichen Bauinspektors Biercher für ein neues Gefängnis geprüft und für spruchreif befunden hatte. Es war der Plan, das unzulängliche Arrest- und Correktionshaus in der Schildergasse durch das große Rheinische Zentralgefängnis am Klingelpütz zu ersetzen.
Der erste Vollstreckungsplan
Wie die Zweckbestimmung des Rheinischen Zentralgefängnisses am Klingelpütz damals gedacht war, besagte eine Verfügung der Kölner Regierung von 1833. Die darin gegebene Aufgliederung und Bezeichnung der zu erwartenden Anstaltsinsassen verdient der Nachwelt erhalten zu werden.
Die Verfügung besagt:
"Höherer Bestimmung zufolge (gemeint ist der preußische Innenminister) soll die zu erbauende Anstalt den erforderlichen Raum gewähren für 300 Zwangs-Arbeitsstraffällige und 500 Correktionäre, zusammen für 800 Köpfe. Bei dem Entwurf ist vor allen Dingen zu berücksichtigen, dass sie folgende Klassen von Gefangenen zu verwahren hat und dass außer der Trennung der Geschlechter, auch eine Trennung dieser Klassen stattfinden muss:
- Correktionell Verurteilte beiderlei Geschlechts
- Inquisiten, d. h. solche, welche wegen Criminalverbrechen in das Justizarrest verwiesen werden
- Untersuchungsgefangene wegen Vergehen
- Kinder, welche auf Verlangen ihrer Eltern eingesperrt werden
- Schuldner
- Gefangene, welche sich auf Transport befinden
Das dürfte der geschichtlich erste Vollstreckungsplan des Klingelpütz gewesen sein.
Das Geld wurde knapp - vorerst Kreuzbau mit drei Flügeln
Von höherer Stelle war empfohlen, beim Bau die Strafanstalt zu Insterburg zum Muster zu nehmen und für den Grundriss die Kreuzform zu wählen. Indessen sollten 1834 vorerst nur drei Flügel gebaut werden. Wahrscheinlich langten auch damals schon die Baumittel nicht aus, die der preußische Finanzminister aufzubringen hatte. Die drei ersten Flügel waren 1838 fertig gestellt, der vierte Flügel folgte 1843 bis 1845. Die vier Flügel waren in der Mitte durch ein Zentralgebäude verbunden, dessen zwei untere Geschosse die Küche und die Verwaltungsräume enthielten, während man in dem darüber liegenden zweigeschossigen Speicher das Materiallager für den Arbeitsbetrieb einrichtete. Das Mittelgebäude wies die Gestalt eines Oktagons auf.
Seine acht Seitenwände waren so gestaltet, dass vier durch Schwibbbögen mit den Haftflügeln verbunden gewesen sind, während die dazwischen liegenden vier Wände die Fensterfronten zu den Höfen hin bildeten. Die vier Haftgebäude waren von einer Außenmauer umgeben. Außerdem sind die äußeren Giebel der vier Haftflügel durch eine innere Mauer miteinander verbunden worden. In den Höfen baute man ein kombiniertes Wasch- und Backhaus ein Vorratsgebäude, ein Spritzenhaus, ferner das Anstaltslazarett und eine Kapelle. Diese Gebäude waren so angelegt, dass ihre Rückfronten in der Flucht der Innenmauern lagen. In die Anstalt gelangte man durch die überwölbte Durchfahrt eines besonderen Pfortengebäudes, das an der Klingelpütz-Straße in die Außenmauer eingebaut war.
Es hatte die auffallende Breite von 82 Fuß (26 m) und war dreigeschossig. Diese Ausmaße des Torgebäudes sind durch eine doppelte Zweckbestimmung bedingt gewesen. Im Erdgeschoss lagen zu beiden Seiten der überwölbten Durchfahrt die Wachstuben und Aufenthaltsräume für die Beamten. In den zwei Obergeschossen waren 14 Zellen für die "Schuld- und sonstige distinguierten Gefangenen" eingerichtet. Diese Distinguierten genossen auch den Vorzug, beim Spaziergang einen "durch einen hölzernen Staketenzaun bekiesten Hof, nebst dem darauf stehenden zweisitzigen Abtritte benutzen zu dürfen." Dagegen war "der an der zweiten Seite dieses Gebäudes gelegene Abtritt für die Wache und das untere Aufsichtspersonal bestimmt". Für die distinguierten Beamten des mittleren und des höheren Dienstes war eine andere Regelung getroffen. Zugleich mit den Gefängnisgebäuden baute man zwei Beamtenwohnhäuser, und zwar das Direktorwohnhaus, das außer der Anstaltsleiterwohnung noch zwei Wohnungen für Aufsichtsbeamte vorsah, und das Inspektorwohnhaus, das Wohnungen für zwei Inspektionsbeamte und für einen Aufsichtsbeamten enthielt. Die Zahl der am Anfang bei der Anstalt wohnenden Beamten war also, gemessen an der Zahl der vorgesehenen 800 Haftplätze, sehr gering.
Verzögerung brachte Fortschritt
Die Verzögerung in der Fertigstellung des vierten Haftflügels um 7 Jahre - es war das Untersuchungshaftgebäude, das die Nr. I führte - wirkte sich damals gar nicht nachteilig aus, sondern sie brachte einen beachtlichen Fortschritt.
Während die drei anderen 1838 bezogenen Haftflügel in sämtlichen Geschossfluren gewölbte Decken aufwiesen und die Stockwerke somit horizontal abgeschlossen waren, machte man sich beim verspäteten Bau des Hafthauses I eine wichtige vollzugstechnische Errungenschaft zunutze. Die Neuerung bestand in der Auswertung der Erkenntnis, dass die Aufsichtsführung wesentlich erleichtert und sparsamer durchgeführt werden konnte, wenn man die Decken sämtlicher Geschossflure fortfallen ließ. Hiermit war auch der Vorteil verbunden, alle Geschosse nicht nur wie bisher mit Seitenlicht von den Korridorfenstern aus, sondern mit Oberlicht durch ein großes, in der ganzen Länge des Hauses verlaufenes Dachfenster zu versorgen. Man darf annehmen, dass diese Erkenntnisse durch eigene Erfahrungen in den schon fertigen Hafthäusern gewonnen worden war, ohne dass der Nachahmung einer anderswo (z. B. in der pennsylvaniaschen Stadt Pittsburgh) erprobten Bauform bedurft hätte.
So kam es, dass drei der Hafthäuser im Innern die alte Gestalt mit den gewölbten Zwischendecken in den Geschossen hatten, aber ein Haus nach dem System des vertikal durchgeführten Einheitsflures gebaut ist. Die drei zuerst fertig gestellten Hafthäuser hatten über einem voll ausgebauten gewölbten Souterrain, das außer den Heizräumen für die Warmluftheizung und außer den Bädern ebenfalls Haftzellen enthielt, drei Geschosse. Nur der vierte Flügel, der 1843 bis 1845 hinzukam, war viergeschossig gebaut worden. Die Geschosszahl der Nebengebäude ist auch unterschiedlich gewesen und lag zwischen einem erdgeschossigen Flachbau und dreigeschossigen Häusern. Die Hafthäuser und der Mittelbau, wahrscheinlich aber auch die Nebengebäude, waren damals mit Satteldächern versehen worden.
Winken und Rufen sollte unter Strafe gestellt werden
Die allgemeine Zufriedenheit über die neue Anstalt kam in einer Anzahl von Niederschriften bei und nach der Bauabnahme und in sonstigen Schriftstücken aus dieser Zeit zum Ausdruck. Nur eine Klage wurde gleich nach dem Bezug des Neubaues laut und vernehmlich in Berichten an die Aufsichtsbehörde geführt. Der erste Direktor, namens Blankenhorn, berichtete dem Polizeidirektor, "dass von einzelnen umliegenden Häusern, sowie vom inneren Wall aus, welcher die nördliche Seite der Anstalt begrenzt, Verständigungen mit den Gefangenen durch Zeichen und Winke erfolgten. Selbst Speicherfenster wurden gemietet und sogar die Seilerbuden auf dem Wall erstiegen, um Verbindungen mit den Gefangenen anknüpfen zu können. Seitens der Anstalt sind gegen diesen Missstand bereits sofort die Flurfenster mit Staketen versehen worden."
Als diese Maßnahmen nicht ausreichten, schlug der Anstaltsleiter dem Polizeidirektor vor, ein Polizeigesetz zu erlassen, das derartige Verbindungen unter Strafe stellen sollte. Der Bauinspektor aber, wahrscheinlich besonders betroffen von der Mängelrüge an seiner Planung empfahl dazu, "den hoch liegenden Erdwall durch Staketenzäune für das Publikum unzugänglich zu machen oder, um auch gleichzeitig die Anstalt noch mehr zu sichern, einen Militärposten auf dem Wall aufzustellen." Aber es geschah schon damals nichts Ernstes von Seiten der allein zuständigen Polizei gegen die inoffiziellen Gefangenenbesuche am Gereonswall. Das Übel ist immer das gleiche geblieben und in die Geschichte des Klingelpütz eingegangen.
In Köln ist alles anders
Wenn später die 1838 bzw. 1845 fertig gestellte Anstalt in ihrer baulichen Gesamtanlage nach dem Maßstab neuer vollzugstechnischer Anforderungen überprüft worden ist, so wurden Bemängelungen weniger im Hinblick auf den Standort der vier Hafthäuser und die bedenkliche Nähe ihrer äußeren Giebel zur Außenmauer, sondern in anderer Richtung erhoben. Man setzte sich mit dem Sinn und Zweck der gewählten Kreuzform auseinander. Wer die Anstalt von außen sah oder etwa in späterer Zeit eine Luftaufnahme der Gegend zu Gesicht bekam, musste vermuten, dass der Mittelbau innen eine panoptisch angeordnete Zentrale enthielt, von der aus alle vier Haftflügel zu übersehen waren.
Bei den anderen Vollzugsanstalten, die diesen Grundriss haben, kommt dem Mittelbau in der Tat eine solche Bedeutung zu. In Köln trog der Schein der äußeren Form. Das Oktagon brachte keinerlei Zentralisierung der inneren Aufsicht in einem Mittelpunkt, sondern nur eine Erleichterung des Verkehrs zwischen den Hafthäusern und der Verwaltung. Man konnte den Weg innerhalb der Gebäude durch die Verbindungstüren im ersten Obergeschoss des Mittelbaues zurücklegen, ohne die Höfe betreten und eine Vielzahl von Haustüren schließen zu müssen. Später, nach einer Verlegung der Kapelle, kam diese Erleichterung auch dem Gang der Gefangenen zum Gottesdienst zugute.
Über die Baugeschichte wäre noch vieles zu berichten, wenn man jede Phase der Veränderung des Gebäudebestandes besonders würdigen wollte. Schon in den siebziger Jahren des vorletzten Jahrhunderts, also 30 Jahre nach dem Neubau, erwiesen sich die 800 Haftplätze des Rheinischen Zentralgefängnisses am Klingelpütz zu Köln als unzureichend. Neue Pläne für die Schaffung weiteren Haftraums wurden ausgearbeitet, blieben aber in den folgenden zwei Jahrzehnten zum größten Teil unausgeführt. Die Entwürfe sahen teils Neubauten, teils Aufstockungen der vorhandenen Hafthäuser vor. Vermutlich lag der Grund für die lange Verzögerung der Bauausführung vor allem in den Schwierigkeiten, die aus den gegebenen Grundstückverhältnissen entstanden. Die Knappheit an Grund und Boden hatte sich noch verschlimmert, weil die ganze Umgebung des Klingelpütz inzwischen durch Anlegung neuer Straßen erschlossen und lückenlos mit Privathäusern bebaut worden war.
Umbaumaßnahmen schafften neue Haftplätze
Schließlich kam aber doch der Zeitpunkt, in dem sich eine Erweiterung der Hafthäuser nicht länger verzögern ließ. Nach den vorliegenden, oft nachgeprüften Plänen wurden in dem Zeitabschnitt von 1892 bis 1896 folgende Bauten innerhalb des Anstaltsgeländes ausgeführt.
- Das Kernstück dieses Neubauabschnittes war ein besonderes Hafthaus in viergeschossiger Bauweise als Zellengefängnis für männliche Strafgefangene. Hierfür wählte man den größten der Innenhöfe aus und baute das Haus entlang dem Gereonswall, und zwar so, dass seine Nordseite in der Flucht der Innenmauer lag. Die Ausführung des Projektes, das Raum für 204 Haftplätze vorsah, setzte eine andere bauliche Änderung voraus. Auf dem in Aussicht genommenen Baugelände stand bis dahin die alte Kapelle. Auch sie war längst zu klein geworden. Um für die Kapelle Ersatz in der nun erforderlichen Größe zu schaffen, kamen das preußische Staatshochbauamt und der Anstaltsleiter auf den glücklichen Gedanken, die große Halle in den Obergeschossen des Oktagons, die bis dahin dem Arbeitsbetrieb als Materialspeicher gedient hatte, zu einer geräumigen Anstaltskirche umzubauen. Als dieser Umbau vollendet und die alten Kapelle abgebrochen war, konnte der Neubau des Männerstrafgefängnisses (Haus 3) beginnen
- An zweiter Stelle des damaligen Bauprogramms stand eine Aufstockung des Flügels, der vom Mittelbau in östlicher Richtung zur Klingelpützstraße verlief. Es war das Gebäude, das seit 60 Jahren als Frauengefängnis verwandt wird. Die Aufstockung des Frauenhauses brachte eine Erhöhung der Belegungsziffer um weitere 77 Haftplätze
- Als dritte gleichzeitige Baumaßnahme ist in den neunziger Jahren die Erweiterung des Backhauses bzw. des Vorratsgebäudes zu einer großen Anstaltsküche vorgenommen worden, nachdem sich der Küchenbetrieb im Erdgeschoss des Oktogons nicht mehr ordnungsgemäß abwickeln ließ. Die neue Küche erhielt auch alle erforderlichen Nebenräume einschließlich einer Kühlanlage. Im ausgebauten Kellergeschoss der Küche wurde eine besondere Zentralheizung angelegt, die auch die Nachbargebäude mit Wärme speiste
- Der Neubauabschnitt umfasste schließlich an vierter Stelle die Errichtung weiterer Wohnhäuser an der Klingelpützstraße und an der Vogteistraße. Die Zahl der Beamtenwohnungen erhöhte sich dadurch auf 21
Bis auf kleinere zusätzliche Bauten blieb dieser 1896 geschaffene Bauzustand fast 50 Jahre unverändert bestehen.
Zerstörung im zweiten Weltkrieg
Die letzten Jahre des zweiten Weltkrieges brachten dann das Unheil auch über die Anstalt. Die Zerstörung begann mit einem Bombenvolltreffer und ungeheurer Wirkung im Mittelpunkt des Gefängnisses. Hierdurch wurde das Oktogon bis zu den Kellermauern zerstört. Die Ruine musste später vollständig abgetragen werden.
Auf dem Gelände entstand dann ein Mittelhof mit ausreichendem Raum für die Abwicklung des Verkehrs und mit einigen Grünanlagen. Seitdem fehlt jede bauliche Verbindung der Haftflügel miteinander. Groß war der Zerstörungsgrad ferner an zwei Hafthäusern (2 und 4), an fast sämtlichen Nebengebäuden und an drei Beamtenhäusern. Alle anderen Gebäude hatten durch Bomben oder Artillerietreffer ebenfalls schwere Schäden erlitten. So waren nicht nur sämtliche Dächer völlig zerstört, sondern auch mehrere Stockwerke der Gebäude durch Einstürze freigelegt und der Witterung preisgegeben worden.
Regen, Schnee und Frost taten dann das ihre, um das Mauerwerk weiter zu zerstören und um den Wiederaufbau zu erschweren. In der Gruppierung der Zerstörungsgrade ist der Klingelpütz im ganzen in der Stufe der 60- bis 70 %igen Beschädigung eingeordnet worden. Im Jahre 1946 setzte der Wiederaufbau ein. Bis 1952 waren die Hafthäuser und die Nebengebäude soweit wiederaufgebaut, dass der Generalstaatsanwalt die Belegungsziffer auf 988 Haftplätze festsetzen konnte. Den Abschluss in der Behebung der Kriegsschäden brachte die Wiederherstellung von 14 Dienstwohnungen im Torgebäude und in einem weiteren Beamtenwohnhaus sowie die Ausgestaltung zweier Obergeschosse eines Wirtschaftsgebäudes zur Anstaltskirche.
Der Anfang vom Ende
1952 sagten sich der Oberbürgermeister, der Stadtdirektor, der Stadtkämmerer und der Leiter der städtischen Liegenschaftsverwaltung zu Besprechungen im Klingelpütz an, um erstmalig die Gefängnisleitung davon in Kenntnis zu setzen, dass dem Klingelpütz aus städtebaulichen Notwendigkeiten ein vorzeitiges Ende seines Bestandes drohe. Weitere Besprechungen der Stadtverwaltung mit dem Generalstaatsanwalt folgten, als man bereits geeignete Baugrundstücke für den Bau einer neuen Anstalt ausfindig gemacht hatte. Seitdem waren Generalstaatsanwalt, Justizministerium, Landtag, Justizausschuss des Landtages und alle Instanzen der Wiederaufbauverwaltung des Landes mit den Neubauplänen befasst.
Überbelegung als Normalfall
In den Jahren ihres langen Bestehens war es der Anstalt fast immer beschieden, bis an die Grenze ihrer offiziellen Belegungsfähigkeit und darüber hinaus besetzt zu sein. Eine Überschreitung der Belegungsfähigkeit ging - zu allen Zeiten - so vor sich, dass die Einmannzellen mit 3 Mann und die Siebenmannzellen mit 10 Mann belegt wurden. Auf diese Weise ist die Haftraumkapazität beweglich gehalten worden. Die je erreichte Höchstziffer belief sich im zweiten Weltkrieg auf 1700 Insassen, unter denen sich über 300 Frauen befanden. Damals blieb nur übrig, auf Ersatzhafträume in den Arbeitssälen zurückzugreifen und den Schwerpunkt der Gefangenenarbeit auf Außenkommandos in der Kölner Industrie, bei großen öffentlichen Arbeiten oder in der Landwirtschaft zu verlagern, wo viele Kommandos auch ein Dauerdomizil in abgesicherten Baracken erhielten. Höhepunkte in der Belegung wurden auch nach 1945 nochmals erreicht, als Wirtschaftsdelikte und Zollvergehen in großer Zahl zu ahnden waren. Bis zur Schließung lag die Tagesdurchschnittsbelegung bei 1100 bis 1200 Insassen.
Viel Arbeit für die Beamten
Aus der Zahl der täglichen Durchschnittsbelegung allein lassen sich aber der Aufgabenkreis und Arbeitsumfang der Vollzugsarbeit, die in Köln von 162 Aufsichtsbeamten und 39 Verwaltungsbeamten erledigt wurde, nicht herleiten. Mehr besagt es, dass in den letzten Jahren etwa 18 000 Haftfälle jährlich zu verzeichnen waren, d. h. dass 18 000 verschiedene Menschen die Pforte zu einem längeren oder kürzeren Zwangsaufenthalt in Untersuchungshaft oder in Strafhaft passiert haben und dass sie alle registriert, versorgt, ärztlich untersucht und notfalls behandelt, sodann dem Richter ordnungsgemäß vorgeführt und zum Schluss, soweit möglich, durch die Gefängnisfürsorge in das Zivilleben wieder eingegliedert worden sind. An den Zuständigkeiten für die Durchführung der Untersuchungshaft und für die Strafvollstreckung hat sich im Laufe der Zeiten auch manches geändert. In dem Zeitabschnitt von 1870 bis zum ersten Weltkrieg ließ der preußische Innenminister im Rheinland, dem dauernd ansteigenden Bedarf an Haftraum entsprechend, mehrere neue Anstalten bauen. Die Kriminalität war im Zeichen der zunehmenden Industrialisierung auch anderwärts so angestiegen, dass eine Dezentralisierung des Strafvollzuges lohnte. Mit der Vermehrung der Anstalten war der monopolartige Vorrang Kölns als Sitz des rheinischen Zentralgefängnisses gebrochen. Der Name änderte sich in "Strafanstalt Köln". Später, nachdem 1920 der Strafvollzug in die Justizverwaltung eingegliedert worden war, wurde das Gefängnis Köln bei einer neuen Namensgebung mit anderen Firmierungen bedacht, zuletzt mit der allumfassenden Bezeichnung "Strafgefängnis und Untersuchungshaftanstalt".
Missbrauch staatlicher Machtmittel
Man könnte leicht ausrechnen, wie vielen Menschen der Klingelpütz seit seinem Bestehen zu einer Station der inneren Not, des Sühnens und - hoffentlich - der Besserung geworden ist. Menschliches Schicksal in unvorstellbarer Vielfalt ließe sich dadurch enthüllen. Es würde lohnen, eine besondere Geschichte der schicksalhaft besonders erschütternden Haftfälle zu schreiben, die sich im Kölner Gefängnis während zweier Menschenalter abgespielt hat. Das wäre eine historische Rückschau für sich.
Nur einigen Geschehnissen von besonderer Tragik soll hier gedacht werden, weil sie dokumentarische Beiträge geworden sind für die Geschichte von Notzeiten des ganzen deutschen Volkes. Eines der alten Hafthäuser - es ist der Flügel, der vom Mittelhof aus zum Gereonswall hin verläuft und die Nr. 4 trägt - birgt schmerzliche Erinnerungen. Er diente in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts der Inhaftierung der im Kulturkampf Verdächtigen und Verfolgten, die man für Staatsfeinde hielt. An ihrer Spitze stand ein Mann, der das Gefangenenbuch in der Zeit vom 31.03. bis zum 09.10.1884 als Untersuchungshäftling registrierte: Paulus Melchers, wohnhaft zu Köln. Mit der Berufsangabe hatte es seine Richtigkeit: Erzbischof, Kardinal. Als 60 Jahre später die Ablehnung eines nationalistischen Machtstrebens in Deutschland zum Vorwand für Verfolgungen wegen staatsfeindlicher Gesinnung genommen worden ist, wiederholte sich der schändliche Missbrauch staatlicher Machtmittel.
In dem gleichen Hafthaus des Klingelpütz saßen vor ihrer Abschiebung in die berüchtigten Konzentrationslager die deutschen Männer ein, die in Köln von der Gestapo und der SS in "Schutzhaft" genommen oder angeklagt worden sind. An ihrer Spitze war es der Kölner Universitätsprofessor Dr. jur. Benedikt Schmittmann. Sein im Klingelpütz begonnener Leidensweg endete in Oranienburg mit dem Tode.
Der Abbruch
Für die neue Justizvollzugsanstalt in Köln wurde der Grundstein am 03. November 1961 gelegt. Durch den Bezug des Neubaus im Winter 1968 schlug für den alten "Klingelpütz" die Stunde des Abbruchs und der Einebnung. Damit endet ein bedeutendes Kapitel des Strafvollzuges im Herzen der Stadt Köln.