Besuchstermine können telefonisch unter folgender Rufnummer vereinbart werden: 0221 5973-246

Termine für Rechtsanwälte/innen, Behördenvertreter/innen, Gutachter/innen bitte unter der Faxnummer: 0221 5973-427 anfragen (siehe Besuchszeiten).

Bevor Sie die Anstalt betreten, müssen Sie einen Laufzettel ausfüllen. Diese liegen im Wartehäuschen vor der Anstalt bereit.

Zusatzinformation:

Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass aus Sicherheitsgründen Gesichtsschleier auf dem Anstaltsgelände, insbesondere beim Besuch, abgenommen werden müssen.

Was sie wissen sollten, wenn Sie jemanden in der JVA besuchen möchten

Besuchsraum Quelle: JVA Köln

Zunächst benötigt jeder Besucher eine Besuchserlaubnis, sowie einen gültigen Bundespersonalausweis, Reisepass oder ein vergleichbares Dokument eines anderen Landes.

Pünktliches Erscheinen ist zwingend notwendig, um einen Besuch ordentlich und zeitgerecht durchführen zu können. Das bedeutet, dass sie mindestens 30 Minuten vor dem Besuchstermin im Wartehäuschen vor der Justizvollzugsanstalt eine Nummernmarke ziehen und einen Laufzettel ausfüllen. Bedenken Sie bitte, dass in der Justizvollzugsanstalt eine Vielzahl an Besuchen stattfindet und Termine nur begrenzt zur Verfügung stehen.

Deshalb sagen Sie bitte rechtzeitig jeden Termin ab, falls Sie diesen nicht einhalten können, um anderen Besuchern diesen Termin zur Verfügung zu stellen.

Jede Person, die eine Justizvollzugsanstalt betritt, muss sich einer Personenkontrolle unterziehen.

Zu diesem Zwecke halten Sie bitte Ihren Lichtbildausweis, Ihre Besuchserlaubnis und den Laufzettel bereit! Sie werden durch einen Rahmen, wie sie etwa auf Flughäfen verwandt werden, geleitet! Folgen Sie dabei bitte unbedingt den Anweisungen der Bediensteten.

Personen mit Herzschrittmachern melden sich bitte vor der Kontrolle!

Alle Gegenstände, die Sie lose bei sich tragen, wie z. B. Schlüssel, Portemonnaie, Kaugummi, Mobiltelefon etc. und auch alle Arten von Uhren z. B. Armband- oder Taschenuhren sind abzulegen. Diese werden in einem Schließfach verwahrt. Darüber hinaus erfolgt auch noch eine "Feinkontrolle".

Was Sie wissen sollten, wenn Sie zum Besuch etwas mitbringen möchten

Warteraum Quelle: JVA Köln

Alle Gegenstände, die zur Abgabe an Gefangene bestimmt sind, können nur abgegeben werden, wenn Sie zu einem Besuch in die Justizvollzugsanstalt kommen. Darüber hinaus dürfen beim Besuch selbst keine Gegenstände, egal welcher Art, abgegeben oder übergeben werden.

Zu einem Regelbesuch können Sie 1,50 Euro pro Person Münzgeld mitbringen.
Die 1,50 Euro müssen automatentauglich sein (10, 20, 50 Cent / 1 € ).

In einigen Bereichen des Besuches kann es zu Sonderregelungen kommen! Alle Sonderbestimmungen können nur in Absprache und mit vorheriger Genehmigung der JVA in Kraft treten. Erkundigen Sie sich also entweder bei einem Ihrer Besuche bei den Bediensteten oder rufen Sie die Justizvollzugsanstalt unter der Rufnummer 0221 5973 -0 an.

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Video: Kontakt zu Gefangenen